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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Türengalerie Schlüter, Schörmelweg 17 in 48324 Sendenhorst Allgemeine Verkaufs,‐ Lieferungs‐, Zahlungs‐ und Montagebedingungen(AGB)
§ 1 Allgemeines
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgeblich sind. Änderungen einzelner Geschäftsbedingungen müssen in beiderseitigem Einvernehmen der Vertragspartner schriftlich festgelegt werden. Mündliche Nebenvereinbarungen zum Auftrag müssen schriftlich bestätigt werden. Die Annahme des Auftrages erfolgt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ändern sich nach Vertragsabschluss die im Angebot festgelegten Maße, wird auf der Grundlage des Angebotes eine Preiskorrektur vorgenommen.
§ 2 Angebot und Maßangaben
Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Alle Anregungen, Vorschläge, Maßangaben und dergleichen ‐ die sich aus Diskussionen, auf Kundenwunsch oder durch Beratung von Mitarbeitern unseres Hauses ergeben ‐ müssen vom Bauherrn, dessen Architekten oder Bauleiter kritisch auf ihre Eignung und Richtigkeit überprüft werden. Für festgelegte Maßangaben in Bestellungen haftet allein der Auftraggeber.
§ 3 Preise und Zahlungen
Verbindlich sind allein die Preise unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Falls nicht anders vereinbart, sind Zahlungen in voller Höhe des Rechnungsbetrages ohne Abzug direkt nach Rechnungserhalt fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagzahlungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe des jeweiligen gültigen Bankzinssatzes für kurzfristige Kredite berechnet.
§ 4 Lieferfristen und Haftung
Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen gegeben. Sie sind nur annährend zu beachten und sind unverbindlich. Bei Überschreitung der Lieferfristen muss dieses dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden und ihm eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen gewährt werden. Maßabweichungen der Rohbaurichtmaße oder sonstige Differenzen zum Auftrag sind bauseitig abzustellen. Fahrzeiten und Mehrarbeit werden zusätzlich berechnet. Bei Demontagearbeiten von Fenstern und Türen kann es zu Beschädigungen am vorhandenen Mauerwerk oder Putz kommen. Fliesen im Bodenbereich können Spannungsrisse bekommen, verdeckt liegende Strom‐oder Wasserleitungen im Falzbereich können beschädigt werden, für diese Fälle können wir keine Haftung übernehmen. Unmittelbar nach Beendigung der Montage der Fenster oder Türen, ist die Leistung mit dem Monteur zu überprüfen und abzunehmen. Alle Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
§ 5 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den in der VOB Teil B festgelegten Verordnungen. Schäden durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Beanspruchung sind hiervon ausgeschlossen. Die Pflegeanleitung ist zu beachten. Alle Beanstandungen sind schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche unser Eigentum. Der Auftraggeber gestattet bei Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtung die Demontage der bereits eingebauten Gegenstände.
§ 7 Montage und Abdichtung
Montagearbeiten werden vom Auftragnehmer in sachgemäßer und handwerksgerechter Weise ausgeführt. Die Abdichtung der Bauelemente erfolgt nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Grundsätzlich gehören Mauer‐, Maler‐, Elektroarbeiten sowie auch Stemmarbeiten nicht zu unseren Leistungen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist sachlich und örtlich ausschließlich Warendorf im Kreis Warendorf. Amtsgericht ist Warendorf. Inhaber und Geschäftsführer; Wilhelm Eugen Schlüter
§ 9 Vertragsergänzung
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn nach am nächsten kommt.
Technische Weiterentwicklung, Änderungen und Irrtum vorbehalten.
Stand 10/2018